Wer Mercedes fährt, gehört zum Establishment und soll dafür zumindest symbolisch büßen: Dieser Gedanke führte seit Mitte der 1970er zu einer Form des Protestes unter Punks, die sich später fast zum Volkssport entwickelte – nämlich Mercedessterne von der Kühlerhaube des Statussymbols auf vier Rädern abzubrechen und sich mit dieser demonstrativen Variante von „Eat the rich“ selbst ein Statussymbol zu verschaffen.
Dass dieser alte Brauch auch heute noch nicht in Vergessenheit geraten ist, beweisen entsprechende Suchanfragen auf willhaben.at und ebay.at: Mercedessterne scheinen nach wie vor Sammlerwert zu haben, auch wenn das einem Automuffel wie mir unverständlich ist.
Stand der charakteristische Stern früher bei fast allen Mercedes-Typen auf der Kühlerhaube, so ist dies heute teilweise nur noch bei den Limousinen und Kombis der C-, E- und S-Klasse der Fall. Bei den anderen Modellen ist der Stern im Kühlergrill integriert und dadurch weniger diebstahlgefährdet.
Mercedes-Besitzer versuchen sich vor Diebstahl mit verschiedenen Methoden zu wehren. Es gibt Angebote für alarmsignalgesicherte Sterne, weiters abnehmbare Varianten mit oder ohne Magnet. Letztere sind allerdings weder Originalmodelle noch vom TÜV zugelassen. Die vom Hersteller vorgesehenen haben Sollbruchstellen. Kommt es zu einem Zusammenstoß, bricht der Stern leicht ab und das Verletzungsrisiko für involvierte Personen ist geringer. Nur solche Sterne werden von Daimler-Benz freigegeben.
Der Mercedesstern gehört zu den bekanntesten Markenzeichen, potenzielle Nachahmer bekommen die Macht eines Weltkonzerns zu spüren. Wenn ich mich recht erinnere, gab’s mal einen Markenstreit mit der Skifirma Atomic, im Internet fand ich jedoch dazu keine Informationen. Dafür etwas anderes, Hochsympathisches: Ein in Worms-Horchheim (Rheinland-Pfalz) hergestelltes Gebäck, der „Dreizackweck“, erregte 1953 den Unmut der Daimler-Benz-Chefetage. Da er eine gewisse Ähnlichkeit mit dem geschützten Marken-Stern hatte, sollten die Wormser Bäcker ihn nicht mehr backen dürfen. Es kam zum Gerichtsprozess – und erfreulicherweise gewann David gegen Goliath: Die Klage des Autokonzerns wurde abgewiesen, weil es sich beim Dreizackweck um ein traditionelles Süßgebäck handelte, das nachweislich schon 1754 gebacken wurde. Und zwar jeweils am vierten Fastensonntag als Symbol für die Dreifaltigkeit.