Er stammte aus einer Ärztefamilie, auch seine Söhne verschworen sich der Heilkunde. Er war Vielreisender und hinterließ nach seinem Tod als 90-Jähriger eine beeindruckende Anzahl an Traktaten und Briefen. Und er soll auf seiner Heimatinsel Kos eine Platane gepflanzt (und darunter seine Schüler unterrichtet haben), die ihm als Naturdenkmal heute noch zugeordnet ist.
Die Rede ist vom antiken Arzt Hippokrates (um 460-um 370 v.Chr.), einem Zeitgenossen der Philosophen Sokrates und Demokrit. Er gilt als Begründer der modernen Medizin als einer auf umfangreichen Beobachtungen und Beschreibung von Krankheitssymptomen fußenden Erfahrungswissenschaft. In den Schriften Platons erscheint Hippokrates als einer, der für sein Gebiet – die Medizin – eine ganzheitliche Betrachtungsweise einforderte: Vorgeschichte, Lebensumstände und seelische Situation des Patienten seien zu berücksichtigen. Und auch wenn seine Theorie von vier harmonisch zusammenwirkenden Körpersäften (Blut, Schleim, gelbe und schwarze Galle) als Voraussetzung für Gesundheit heute überholt ist, blieb sein hohes Berufsethos wegweisend bis in die Gegenwart.
Der „Hippokratische Eid“, das erste bekannte sittliche Grundgesetz des Arztberufes, geht auf den Griechen zurück, die älteste bekannte Quelle stammt jedoch erst aus nachchristlicher Zeit. Wer glaubt, dass auch heutige MedizinerInnen diesen Eid schwören, irrt. Bestimmungen wie das Gebot, Kranken nicht zu schaden, ärztliche Schweigepflicht oder das Verbot sexueller Handlungen an Patienten sind aber auch heute noch Bestandteil ärztlicher Ethik. Ungebrochen brisant und umstritten: Schwangerschaftsabbruch und aktive Sterbehilfe werden durch den Eid des Hippokrates ausdrücklich untersagt.
Der jüngste Entscheid des VfGH, wonach der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße, stieß auf Kritik der Ärztekammer (und vieler HospizmitarbeiterInnen und Kirchenvertreter). Und auch mir ist nicht recht wohl bei diesem Erkenntnis: Ich kann mir sehr wohl Lebensumstände vorstellen, die den Tod als geringeres Übel erscheinen lassen. Aber in Ländern mit „liberaler“ Gesetzgebung, die das Recht auf Selbstbestimmung betont, gibt es bedenkliche Entwicklungen, die diese Selbstbestimmung gerade für Unmündige aufheben. Da schon lieber das hippokratische Gebot, dass Ärzte Kranke heilen sollen, ihnen aber nicht schaden dürfen.