Adventmail 2021/19 (Gefühle)

Kann sich noch jemand an die „Erbschleicher-Sendung“ im Radio erinnern? So despektierlich wurde das in meiner Kindheit viel gehörte „Wunschkonzert“ genannt, weil dort Musikgrüße an Väter und Opas, Mütter und Omis oder andere ehrbare (und potenziell vererbende) Verwandte gerichtet wurden. Im Ohr habe ich z.B. noch „Ich hab Ehrfurcht vor schneeweißen Haaren./ Sie verschönern der Mutter Gesicht./ Und sie krönen die Arbeit von Jahren/ Und ein Leben der Treue und Pflicht.“ Eine Art musikalisches Mutterkreuz, das heute schwer verdaulich ist. Da ist „Großvota, mogst du net owakumman auf a Schoin Kaffee?“ deutlich sympathischer – und wahrhaft ehrfurchtsvoll.
Den Begriff Ehrfurcht umschreibt Wikipedia mit „der höchste Grad der Ehrerbietung, das Gefühl der Hingabe an dasjenige, was man höher schätzt als sich selbst, sei es eine Person oder eine geistige Macht, wie Vaterland, Wissenschaft, Kirche, Staat, Menschheit, Gottheit“. Das stammt aus dem Brockhaus von 1896, was der Patina, die dem Begriff Ehrfurcht anhaftet, gut entspricht.
In meiner gottseidank kurzen Zeit als Religionslehrer brachte ich den SchülerInnen dieses Gefühl mit der Frage näher: Wie würdet ihr es empfinden, wenn auf dem Friedhof neben dem Grab eurer Großmutter herumgekickt wird und dabei auch Grabsteine und -kreuze getroffen werden? Geht gar nicht, meinten die Jugendlichen.
Fehlende Ehrfurcht wird in Österreich im § 248 StGB behandelt. Als „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“ wird demnach mit bis zu einem Jahr Haft oder bis zu 720 Tagessätzen bestraft, „wer auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht“. Dies gilt auch für entsprechende Fahnen und Hymnen. Also: Vorsicht beim Erzählen von Burgenländerwitzen!

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